SeniorenForum der Gemeinde Köniz
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Statuten

Statuten des Seniorenforums der Gemeinde Köniz

vom 5. Februar 2008

                                                                             
 

I.     Verein, Zweck und Mitgliedschaft

 

Art. 1

Name, Rechtspersönlichkeit, Sitz

1     Unter dem Namen Seniorenforum  der Gemeinde Köniz besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. des Zivilgesetzbuches.

2     Er ist parteipolitisch und konfessionell neutral.

 

3     Der Sitz befindet sich in Köniz.

 

Art. 2

Zweck

1     Das Seniorenforum  setzt sich auf freiwilliger Basis zusammen aus Mitgliedern, die sich mit Belangen der Seniorinnen und Senioren befassen.

2     Das Seniorenforum vertritt Interessen der Seniorinnen und Senioren gegenüber der Gemeinde Köniz und steht ihr als Ansprechpartner zur Verfügung.

 

Art. 3

Mitgliedschaft

1     Die Mitgliedschaft im Seniorenforum wird durch schriftliche Mitteilung erworben.

 

2     Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Tod oder Ausschluss.

 

3     Über Aufnahme und Ausschluss entscheidet die Mitgliederversammlung.

 

II.    Organisation

 

Art. 4

Organe

Die Organe sind die Mitgliederversammlung, die Leitung und die Revisionsstelle.

 

Art. 5

Mitgliederver­sammlung

1     Zur Mitgliederversammlung werden alle eingeschriebenen Mitglieder eingeladen. Sie tritt mindestens einmal jährlich und zusätzlich bei Vorli­gen von wichtigen Geschäften zusammen. Die Einladung mit der Traktandenliste erfolgt mindestens 10 Tage vor der Mitgliederversammlung.

 

2     Die Mitgliederversammlung beschliesst über die Statuten, Statutenänderungen, die Auflösung, den Jahresbericht und die Rechnung. Sie setzt den Jahresbeitrag fest.

 

3     Die Mitgliederversammlung wählt die Mitglieder der Leitung, den Vorsitz und die Revisionsstelle.

 

4     Sie genehmigt Berichte der Leitung und diskutiert über Altersfragen in der Gemeinde Köniz.

 

Art. 6

Leitung

1     Die Leitung umfasst mindestens 7 Frauen und Männer aus möglichst allen Teilen der Gemeinde Köniz. Sie konstituiert sich selbst und regelt die Zeichnungsberechtigung. Die Amtsdauer beträgt zwei Jahre. Die Wiederwahl der Mitglieder ist möglich.

 

2     Sie ist für alle Vereinsaufgaben zuständig, die nicht in die Kompetenz der Mitgliederversammlung fallen.

 

3     Sie ernennt Vertreterinnen / Vertreter in Kommissionen der Gemeinde und in anderen lokalen und regionalen Gremien.

 

Art. 7

Revisionsstelle

1     Die Revisionsstelle wird für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Die Wiederwahl ihrer Mitglieder ist möglich.

 

2     Die Revisionsstelle prüft die Jahresrechnung und erstattet Bericht an die Mitgliederversammlung.

 

III.   Finanzen

 

Art. 8

Einnahmen

1     Der Mitgliederbeitrag beträgt mindestens Fr. 10.00 und höchstens Fr. 20.00 im Jahr.

 

2     Für die Verbindlichkeiten des Seniorenforums haftet lediglich das Vereinsvermögen. Die persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.

 

IV.   Schlussbestimmungen

 

Art. 9

Geschäftsjahr

Als Geschäftsjahr gilt das Kalenderjahr.

 

Art. 10

Auflösung

Diese wird durch die Mitgliederversammlung mit der Mehrheit der anwesenden Mitglieder beschlossen. Über die Verwendung des allfälligen Vermögens und über die Deckung des allfälligen Verlustes entscheidet die Mitgliederversammlung.

 

Diese Statuten wurden an der Mitgliederversammlung vom 5. Februar 2008 beschlossen.

Der Vorsitzende: Hermann Bürki
Der Sekretär: Stefan Lagger

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